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1.Vorsorge - 2. Pflege - 3. Pflegelotse / Pflegeheime

 

 

 

 

Sorgerechtsverfügung: 

Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern kleiner Kinder. In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib und wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert. Eine Sorgerechtsverfügung gibt die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.

(Quelle: DV AG)

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Paragraph § 1896 BGB:

(1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.


(1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.


(2) Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1897 Abs. 3 bezeichneten Personen gehört, oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.


(3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestimmt werden.


(4) Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betreuten und über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat.

(Quelle: BGB)

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Testament:

Ein Testament rundet die persönliche Vorsorge ab. Die gesetzliche Erbfolge passt nicht immer zu den familiären Konstellationen. Beispielsweise bei sogenannten Patchwork Familien besteht oft dringender Handlungsbedarf, aber auch Eheleuten. Ein Verzicht auf eine schriftliche Nachlassregelung kann schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Für die Erstellung eines Testaments ist die Unterstützung durch ausgewiesene Fachanwälte dringend anzuraten.
  

Für Kunden der Deutschen Vorsorgedatenbank, die bereits eine Vorsorgevollmacht beim Unternehmen hinterlegt haben, kann das Testament zudem kostenfrei verwahrt werden.

(Quelle: DV AG)

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 Pflege & Pflegeheime:     klick grün Ho 

 

HO Pflegelotze:

Hier finden Sie ambulante und stationäre Pflege sowie die Kosten. Quelle: vdek (Verband der Ersatzkassen e.V.) 

 

Hier finden Sie Info für erkrankte oder verunfallte sowie ältere Menschen, treffen kann es uns alle, leider ist die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit sehr hoch, höher als die einer Berufsunfähigkeit und hat Auswirkung auf die gesamte Familie. Harte Worte? Nein, Tatsache! Ein Pflegefall in der Familie verändert Ihr ganzes Leben und seine Qualität.

 

Beispiele aus meinem beruflichen Alltag:

Ho Weserbergland, ein Kind 1Jahr 5 Monate, saß hinten im Kindersitz, an einer Ampel muß sein Vater mit dem Auto (gehobene Mittelklasse) warten, ein weiteres Auto fährt auf. Ein Unfall der sich mehrfach täglich ähnlich ereignet, nur in diesem Fall ist das Kind nach dem Aufprall vom Kopf ab gelähmt und benötigt jetzt sein Leben lang 24Std. Pflege. Das Auto seiner Eltern wurde ein VW-Bus mit Rollstuhllift, das Einfamilienhaus bekam eine Rampe und ein Pflegezimmer. Die Versicherungssumme des gegnerischen Autohaftpflichtversicherers ist schon seit Jahren aufgebraucht.

 

Ho Pflegebedürftigkeit kennt kein Alter, sei es durch Krankheit oder Unfall.

 

Ho Eine ältere Frau oder Mann werden dement oder körperlich pflegebedürftig, leider sehr wahrscheinlich.

 

Zu jeder gesetzlichen / privaten Krankenversicherung gehört von Geburt an eine Pflege- oder Pflegezusatzversicherung mit einer guten Absicherung im benötigten Leistungsumfang, denn nur so können Sie Ihre Kinder ihr Leben lang zu einem lächerlich niedrigen monatlichen Beitrag in allen Pflegestufen ( 0,1,2 und 3) absichern.

 

Ho Film: Beispiel Oma wird zum Pflegefall und Auswirkungen nach § 1601 BGB (Quelle: DFV)  

 

Ho Film: Demenz im Alter, die Uhr tickt (Quelle: DFV)

 

Ho Film: "Selbstbestimmt Altern - Ausweg aus der Pflegefalle" (Quelle: DFV)

 

Ho WICHTIG: Sie möchten selbst bestimmen, dies geht nur mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (Vordrucke erhalten Sie gern in meinem Büro) sowie Testament . Die Erstellung muß noch zu Lebzeiten und im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte erfolgen. Bitte lassen Sie die Dokumente unbedingt von einem Notar bestätigen und im zentralen Vorsorge-register der Bundesnotarkammer erfassen. Hier wird im Fall der Fälle immer erst nachgeschaut und geprüft, ob die o.g. Unterlagen hinterlegt/registriert wurden.

 

Die hier gezeigten Filme könnten den Anschein erwecken, es gäbe nur einen Anbieter für die private Pflege- oder Pflegezusatzversicherung, dem ist nicht so. Wir haben fast alle in Deutschland zugelassenen Pflegeversicherer, gern finden wir in einem gemeinsamen Gespräch eine gute und vernünftige Lösung für Sie.

 

 

Zur Absicherung der finanziellen Belastung, Versorgungslücken, ggf. Ihrer Existenz gibt es zum Glück die gesetzliche und private Pflegeversicherung. Wie wichtig eine private Pflege- oder Pflegezusatzversicherung ist, zeigt sicherlich diese sehr kurzgehaltene Seite. 

 

 

Ein Testament rundet die persönliche Vorsorge ab. Die gesetzliche Erbfolge passt nicht immer zu den familiären Konstellationen. Beispielsweise bei sogenannten Patchwork Familien besteht oft dringender Handlungsbedarf. Ein Verzicht auf eine schriftliche Nachlassregelung kann schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Für die Erstellung eines Testaments ist die Unterstützung durch ausgewiesene Fachanwälte dringend anzuraten. Besonders wichtig bei Einzelfirmen, Mittelstand bis hin zu Großbetrieben!
  

Für Kunden der Deutschen Vorsorgedatenbank, die bereits eine Vorsorgevollmacht beim Unternehmen hinterlegt haben, kann das Testament zudem kostenfrei verwahrt werden.

 

(Quelle: DV AG)

+49 511 / 52 30-28  | info@versicherungen-pilawa.de